Aufklärung
(Wie) sagen wir es unserem Kind?
Bereits bei der Planung einer Spendersamenbahendlung sollte man darüber nachdenken, wann und wie man dem späteren Kind einmal sagen will. dass es als abolutes Wunschkind mit Hilfe einer Samenspende entstanden ist. Ein Thema, das - beim ersten Gedanken daran - durchaus oft mulmige Gefühle auslöst. Schließlich könnte sich ein Kind - wenn man ihm von seiner Entstehungsgeschichte erzählt - später mal von seinen Eltern, besonders seinem Vater abwenden und sich gar dem Spender zuwenden.
Doch die Ralität sieht anders aus. Und so ermuntern unzählige Erfahrungen, die weltweit mit Kindern nach donogener Insemination gesammelt wurden, zur frühen Aufklärung des Kindes, das lediglich seine Herkunft wissen und eventuell später einmal den biologischen Erzeuger kennenlernen können soll. Wobei dies sogar eher selten passiert. Schließlich stehen die sozialen Eltern dem Kind doch viel näher als ein fremder Mann, den die sozialen Eltern nie kennen gelernt haben. Aber es ist wichtig, dass die Kinder die Möglichkeit hierfür haben und später einmal selber darüber entscheiden können.
Ob und wann die Eltern ihr Kind aufklären, bleibt ihnen als Eltern aber selbstverständlich allein überlassen. Und doch weiss man huete, dass eine frühe Aufklärung im frühen Kindesalter meist am besten ist. Damit die Kinder gleich mit diesem für sie selbstverständlichen Wissen aufwachsen und nicht erst als Erwachsene davon erfahren. Und: Jeder Mensch hat das Recht auf Kenntnis seiner genetischen Herkunft; so haben es das Grundgesetzes über die Würde des Menschen und die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes festgelegt.
Dank des Samenspenderregistergesetzes hat ein jedes durch Samenspende gezeugte Kind die Möglichkeit spätestens ab dem 16. Lebensjahr die Identität des Spenders zu erfahren. Bei einem besonderen Interesse des Kindes zur eigenen Abstammung kann es auch schon vor dem 16. Lebensjahr Auskunft erhalten, abhängig von seiner Verstandesreife.
Der Spender wurde über dieses Recht der Kinder natürlich aufgeklärt. Und selbst wenn sich Spender und Spenderkind eines Tages tatsächlich persönlich kennen lernen sollten, so können weder von der einen, noch von der anderen Seite irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden.
Sozialer und rechtlicher Vater ist und bleibt der Ehemann, der mit seiner Frau bereits vor Behandlungsbeginn in einer schriftlichen Vereinbarung in die donogene Insemination eingewiligt hat. Sonst wäre das Kind gar nicht gezeugt worden.
Bei lesbsichen Paaren bietet sich ja soweiso eine frühe Aufklärung an, z.B. mit Hilfe eines kleinen Bilderbüchleins, da die Mamas hier ohnehin gar keine Sorge haben, dass die Aufklärung irgendwas an ihrer Beziehung zum Kindern ändern könnte. Im Gegenteil - Ehlichkeit und Offenheit dem Kind gegenüber zahlen sich immer aus!